AGB


1.  Vertragsabschluss / Vertragsinhalt

 

1.1   to-stock GmbH GmbH liefert ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, insbesondere mündliche Bestätigungen, ohne dass nochmals ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen werden muss. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung Vertragsinhalt.

1.2   Die Vertreter, Handlungsgehilfen und Beauftragten der to-stock GmbH haben keine Abschlussvollmacht und sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Zur Entgegennahme von Auftragsangeboten sind sie befugt.

1.3. Der Käufer ist an sein Angebot gebunden. Bei Erstaufträgen gilt das Angebot als angenommen, sofern es nicht durch to-stock GmbH innerhalb von 20 Tagen ausdrücklich abgelehnt wird. Bei Folgeaufträgen gilt eine Ablehnungsfrist von 10 Tagen. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Maßgeblich sind die in der kaufmännischen Bestätigung der VerkäuferIn genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer und Liefertermine. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.

             

2.  Liefer- und Leistungszeiten

 

2.1   Liefertermine oder Fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung erfolgt ab Fabrik/Lager auf Gefahr des Käufers frei Haus auf dem für to-stock GmbH günstigsten Versandweg. Die Auswahl des Frachtführers bleibt to-stock GmbH vorbehalten. Es wird entweder unfrei oder gegen Berechnung der entstehenden Versandkosten geliefert.

2.2   Teillieferungen sind zulässig. Die gleichzeitige Lieferung einzelner Modelle erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher, diesbezüglicher und schriftlicher Zusicherung. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Lieferungen vor Beginn der Lieferfristen sind zulässig. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer.

2.3   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der to-stock GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der to-stock GmbH oder deren Unternehmen eintreten – hat to-stock GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen to-stock GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, mind. 18 Tage, hinauszuschieben.

2.4   Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung und statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerte Lieferungen, auch nach Ablauf einer to-stock GmbH etwa gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2.5   Sofern die höhere Gewalt eine Lieferverzögerung von 4 Wochen überschreitet, sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.  Gefahrenübergang

 

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn die Lieferungen zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt und nach bestem Ermessen der to-stock GmbH Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Käufer aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr auf den Käufer über. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

 

4.  Zahlungsbedingungen

 

4.1   Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ab Werk/Lager ausgestellt. Sie sind nach Zugang innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt, es sei denn, der Käufer befindet sich mit der Begleichung älterer Forderungen aus anderen Lieferungen bereits in Verzug. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn to-stock GmbH über den Betrag verfügen kann.     

4.2   Sollte der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder Empfang der Ware oder nach vorheriger Mahnung nicht gezahlt haben, gerät er in Verzug. Bezüglich der Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4.3   to-stock GmbH ist berechtigt, entgegen anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen entweder auf ältere Forderungen oder zunächst auf Zinsen und Kosten anzurechnen. Hierüber ist dem Käufer Abrechnung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.4   Soweit to-stock GmbH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die den Anspruch auf die Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährden (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Lastschriftretouren mangels Deckung etc.) kann to-stock GmbH obliegende Leistungen verweigern. to-stock GmbH ist dann berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für zukünftige Leistungen Sicherheitsstellungen zu verlangen. Sollte eine Sicherheit nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist geleistet werden, ist TO-STOCK GMBH berechtigt, nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen.  Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4.5   Soweit der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, sei es durch Rücktritt vom Vertrag oder aus anderen Gründen, ist vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu leisten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

5.  Eigentumsvorbehalt

 

5.1   Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher to-stock GmbH GmbH gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum von to-stock GmbH Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die to-stock GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird to-stock GmbH auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5.2   Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt jedoch bereits schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages inkl. Mehrwertsteuer an to-stock GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Solange der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, verpflichtet sich To-stock GmbH auf das Einzugsrecht der Forderung zu verzichten.

5.3   Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist to-stock GmbH zum Rücktritt oder zur Rücknahme berechtigt.

 

6.  Vertriebsbindung

 

6.1   Der Käufer ist verpflichtet, die von to-stock GmbH gelieferten Waren nur in den Räumlichkeiten unter der Anschrift, welche auf dem Auftrag angegeben ist, an Endabnehmer zu veräußern. Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer, gleich ob durch Verkauf, Tausch oder unentgeltlich ist untersagt. Der Käufer haftet für jeden Schaden, der der to-stock GmbH daraus entstehen kann, dass to-stock GmbH durch die unzulässige Weitergabe von Waren an dritte Wiederverkäufer oder Verkäufer möglicherweise aufgrund von Exklusivitätszusagen ersatzpflichtig gemacht wird.

6.2   Dem Käufer ist untersagt, die Ware im Wege des Versandhandels oder des Internethandels zu veräußern, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Eine Veräußerung über Internetauktionshäuser ist gleichfalls untersagt.

6.3   Der Käufer ist verpflichtet, für den Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 und 6.2 dieser AGB eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung zu zahlen, im Falle eines Fortsetzungszusammenhangs in Höhe von max. 30.000,00 €. Davon unberührt bleiben Rechte und Ansprüche auf Schadenersatz der to-stock GmbH

             

7.  Unmöglichkeit / Vertragsanpassung

 

7.1   Schadenersatzansprüche des Käufers bestehen nur, sofern die Unmöglichkeit von to-stock GmbH zu vertreten ist und sind auf max. 10% des Wertes der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden konnte, beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht, soweit zwingend wegen Vorsatz, wenn für grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7.2   Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, Entfallen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten). Der Schadenersatz ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

8.  Gerichtsstand / anwendbares Recht / Verbindlichkeit des Vertrages

 

8.1   Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, Trier. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

8.2   Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter ausschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

8.3   Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen würde.